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Mietpreise

Die Preisliste gilt für das laufende Jahr.

Im Mietpreis ist enthalten:

  • 250 km/Tag. Bei mehr als 14 Miettagen 300 km pro Tag frei. Mehrkilometer werden mit 0,30 € berechnet.
  • spezielle Versicherungen für Vermietfahrzeuge, Vollkaskoversicherung mit 750,- €, Teilkasko mit 750,- € Selbstbeteiligung.
  • Die jeweilig gültige Mehrwertsteuer
  • Schutzbrief für In- und Ausland.


Berechnung
des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrücknahme. Die Rücknahme ist im Mietvertrag festgelegt. Wird das Wohnmobil vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht.

Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in  Höhe von 20 % mindestens jedoch 350,- € / bei Buchungen aus dem Ausland 500,-- € sofort fällig. Die Restsumme ist bis spätestens 4 Wochen vor Mietantritt ohne weitere Aufforderung zu zahlen. Übersteigt der Mietpreis nicht die Anzahlung, ist der gesamte Mietpreis bei Vertragsabschluß fällig. Mahngebühren werden mit 10,- € pro Mahnung berechnet.

Kaution
Bei der Übergabe des Reisemobils muss eine Kaution in Höhe von 750,- € in Bar hinterlegt werden. Die Kaution wird dem Mieter auf dem Übergabeprotokoll quittiert. Wird das Reisemobil ohne Beschädigungen zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter die Kaution zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Wohnmobil verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.

Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter, sind folgende Rücktrittskosten fällig:
- bis 50 Tage 20 %,
- bis 15 Tage 60 %,
- bei weniger als 15 Tagen vor dem Übernahmetag 80 % des Reisepreises.

  • Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter.
  • Wird das Reisemobil ohne Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Mietpreis zu zahlen.
  • Ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter muss nicht in jedem Fall vom Vermieter angenommen werden.


Übergabe, Rückgabe, Reinigungsgebühren
- das Reisemobil kann am vereinbarten Tag lt. Mietvertrag zur vereinbarten Zeit übernommen werden.
(Das im Mietvertrag angegebene Datum ist das Übernahmedatum und nicht der erste Miettag und wird auch nicht als Miettag berechnet.)

- Wird das Reisemobil nicht zur vereinbarten Zeit – in der Regel 17.00 Uhr – übernommen, berechnen wir pro halbe Stunde Verspätung 30,- € als Bereitstellungsgebühr. Maximale Bereitstellungsdauer 1 Stunde. Der Mieter hat bei Verspätung unter Umständen mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen, da andere Übergaben oder sonstige Termine vorgeschoben werden. Auch behalten wir uns vor, die Übergabe in diesem Fall erst am ersten Miettag vormittags durchzuführen.    
            
- die Rückgabe des Wohnmobils erfolgt am letzten Miettag zur vereinbarten Zeit – bis spätestens 13.00 Uhr. Die Rückgabezeit wird auf dem Übergabeprotokoll bei der Übergabe festgelegt und ist unbedingt einzuhalten. Wird das Reisemobil verspätet zurückgebracht, berechnen wir pro halbe Stunde Verspätung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,- €. Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden.

- Das Wohnmobil ist innen – alle Schränke, Truhen, Waschraum, Toilette, Führerhaus und Fußboden sind feucht auszuwischen – und außen im gereinigten Zustand zu übergeben. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen.
(Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln Reinigen.) Für Schäden haftet der Mieter.

- ist die Reinigung nicht oder nur zum Teil erfolgt, so hat der Mieter für eine Außenreinigung 50,- € Innenreinigung 50,- €, für eine Toilettenreinigung zusätzlich 50,- € und für eine Reinigung durch Verschmutzung durch Tiere nochmals 50,- € zusätzlich zu zahlen.

Fahrer
Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt und im Mietvertrag angegeben sein und mindestens zwei Jahre im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein.

Nutzung
Das Wohnmobil darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.

Auslandsfahrten
Fahrten ins Ausland, wo nicht eindeutig der Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Bei Zweifel bedarf es der Klärung vor Übernahme des Wohnmobils durch den Vermieter. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden.

Reparaturen
am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters.

Unfall

  • Bei jedem entstandenem Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen.
  • gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
  • der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per Fax zu verständigen.
  • der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.


Versicherungsschutz
Haftpflichtversicherung – unbegrenzte Deckung, Vollkasko 750,- € und Teilkasko 750,- € SB speziell für Vermietfahrzeuge sind abgeschlossen.
Reiserücktrittsversicherung und sonstige Versicherungen wie Urlaubsschutzpaket können beim Vermieter abgeschlossen werden.

Haftung des Mieters

  • der Mieter haftet im Rahmen der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen je Schadensfall in voller Höhe.
  • bei Schäden, welche von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür kann Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkohol oder Drogenkonsum sein.
  • weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen.


Haftung des Vermieters

  • der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit dies im Rahmen der für das Wohnmobil abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt ist.
  • für durch die Versicherungen nicht abgedeckte Schäden haftet der Vermieter nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.


Gerichtsstand
für beide Teile ist der Sitz des Vermieters.

Schlussbestimmungen

  • sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen.
  • die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.